Am 25.10.2012 wurde im bayrischen Landtag mit den Stimmen der CSU, der FDP und der SPD eine Rauchmelderpflicht für Wohngebäude verabschiedet. Ab dem 01.01.2013 müssen dann in Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder installiert werden. Bestandswohnungen haben eine Übergangsfrist von derzeit 5 - 7 Jahren. Die Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur, der als Fluchtweg dient, angebracht werden.
Landesfeuerwehrverbände drängen schon seit langem auf eine flächendeckende Rauchmelderpflicht und begrüssen die jüngste Entwicklung aus den verschiedenen Bundesländern wie Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg.